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BISS-Konzept

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BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 

Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), dass seit dem 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Das Gewaltschutzgesetz gilt für Frauen und Männer, die von Gewalt betroffen sind.  Die BISS-Beratung steht für Frauen und Männer zur Verfügung. Da in 97% der Fälle Frauen die Opfer von Gewalt sind, wird im folgenden Text immer von betroffenen Frauen gesprochen. Doch sind auch 3% Männer von häuslicher Gewalt betroffen. Die Grundsätze für die Arbeit der Interventionsstelle sind, dass es keine Rechtfertigung für Gewalttaten an Frauen und Kindern gibt. Gewalt ist in Form sexueller, seelischer und körperlicher Misshandlung strafbar  und muss entsprechend geahndet werden. Schutz und Sicherheit der Frauen und Kinder muss oberstes Ziel aller rechtlichen Maßnahmen sein. Dabei darf die Sicherheit der Kinder nicht zu einer alleinigen Verantwortung der Mütter gemacht werden; die Gesellschaft muss hier Verantwortung übernehmen. Übergeordnetes Ziel ist die Verhinderung von Gewalt in der Familie.Interventionsstellen sind Opferschutzeinrichtungen und leisten Hilfe und Unterstützung  für betroffene Frauen und Kinder durch aufsuchende Sozialarbeit. Sie gestalten die Interventionen und die Verfahren der Institutionen und Behörden so, dass die Rechte und Bedürfnisse der Opfer gewahrt werden. Die Zusammenarbeit mit den Behörden und mit Einrichtungen des psychosozialen Feldes sowie Präventionsarbeit durch Einbringen von Fachwissen in die gesellschaftspolitische Diskussion sind wesentliche Ziele der Interventionsstelle.Die Interventionsstelle handelt schnell und unbürokratisch. Es wird eine freiwillige Inanspruchnahme vorausgesetzt. Der Gedanke des Opferschutzes ist mit einer  Parteilichkeit verbunden, die in erster Linie die Bedürfnisse und Rechte der Betroffenen vor Augen hat. Kontakt mit dem Täter und dessen Einbeziehung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klientin und nur dann, wenn das zur der Beendigung der Gewalt führen kann. Die Interventionsarbeit zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der Frauen zu verbessern. Die Interventionsstelle handelt nicht an Stelle der Frauen oder ohne Rücksprache mit ihnen. 

Zwei Wege zur BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt

Betroffene Frauen können auf zwei Wegen zur BISS-Beratung kommen.1.       Nach einem Polizeilicheinsatz bei häuslicher Gewalt wird die BISS durch einen Formularbericht per FAX umgehend informiert und nimmt pro-aktiv Kontakt zu der betroffnen Frau auf.2.       Die betroffene Frau nimmt von sich aus  Kontakt zur BISS auf.  

Inhaltliche Schwerpunkte der BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 

Die BISS-Beratung bietet 

  • individuelle Sicherheitsplanung, d.h. Hilfestellung zur Erhöhung von Schutz und Sicherheit für die Frau und ihre Kinder,
  • Information und Unterstützung nach einem Platzverweis, Anzeige oder Verhaftung des Täters sowie nach einer Streitschlichtung durch die Polizei,
  • Beratung über weitere rechtliche Schritte, vor allem in Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen z.B. Wohnungszuweisung, Betretungs- und Belästigungsverbote,
  • Unterstützung beim Formulieren und Einbringen von Anträgen bei Gericht,
  • Psychosoziale Unterstützung und Beratung,
  • Weitervermittlung an andere Einrichtungen wie Frauenhäuser, Frauen- und Familienberatungsstellen,Mädchenhäuser,Kinderschutzeinrichtungen, Psychotherapeutinnen,
  • Zusammenarbeit mit dem ostfriesisches Interventionsprojekt und die Teilnahme und Mitarbeit an den einzelnen Arbeitsgruppen sowie Öffentlichkeitsarbeit für das Gewaltschutzgesetz.

 

 
Frauenhaus

Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt
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Frauenberatung

Beratungstelle für Frauen in Krisensituationen
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BISS

Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
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