| BISS-Konzept |
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BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), dass seit dem 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Das Gewaltschutzgesetz gilt für Frauen und Männer, die von Gewalt betroffen sind. Die BISS-Beratung steht für Frauen und Männer zur Verfügung. Da in 97% der Fälle Frauen die Opfer von Gewalt sind, wird im folgenden Text immer von betroffenen Frauen gesprochen. Doch sind auch 3% Männer von häuslicher Gewalt betroffen. Die Grundsätze für die Arbeit der Interventionsstelle sind, dass es keine Rechtfertigung für Gewalttaten an Frauen und Kindern gibt. Gewalt ist in Form sexueller, seelischer und körperlicher Misshandlung strafbar und muss entsprechend geahndet werden. Schutz und Sicherheit der Frauen und Kinder muss oberstes Ziel aller rechtlichen Maßnahmen sein. Dabei darf die Sicherheit der Kinder nicht zu einer alleinigen Verantwortung der Mütter gemacht werden; die Gesellschaft muss hier Verantwortung übernehmen. Übergeordnetes Ziel ist die Verhinderung von Gewalt in der Familie.Interventionsstellen sind Opferschutzeinrichtungen und leisten Hilfe und Unterstützung für betroffene Frauen und Kinder durch aufsuchende Sozialarbeit. Sie gestalten die Interventionen und die Verfahren der Institutionen und Behörden so, dass die Rechte und Bedürfnisse der Opfer gewahrt werden. Die Zusammenarbeit mit den Behörden und mit Einrichtungen des psychosozialen Feldes sowie Präventionsarbeit durch Einbringen von Fachwissen in die gesellschaftspolitische Diskussion sind wesentliche Ziele der Interventionsstelle.Die Interventionsstelle handelt schnell und unbürokratisch. Es wird eine freiwillige Inanspruchnahme vorausgesetzt. Der Gedanke des Opferschutzes ist mit einer Parteilichkeit verbunden, die in erster Linie die Bedürfnisse und Rechte der Betroffenen vor Augen hat. Kontakt mit dem Täter und dessen Einbeziehung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klientin und nur dann, wenn das zur der Beendigung der Gewalt führen kann. Die Interventionsarbeit zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der Frauen zu verbessern. Die Interventionsstelle handelt nicht an Stelle der Frauen oder ohne Rücksprache mit ihnen.
Zwei Wege zur BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Betroffene Frauen können auf zwei Wegen zur BISS-Beratung kommen.1. Nach einem Polizeilicheinsatz bei häuslicher Gewalt wird die BISS durch einen Formularbericht per FAX umgehend informiert und nimmt pro-aktiv Kontakt zu der betroffnen Frau auf.2. Die betroffene Frau nimmt von sich aus Kontakt zur BISS auf. Inhaltliche Schwerpunkte der BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Die BISS-Beratung bietet
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Frauenhaus Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt 0 49 21 / 4 39 00 |
Frauenberatung Beratungstelle für Frauen in Krisensituationen 0 49 21 / 58 89 77 |
BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 0 49 21 / 58 89 77 |



